FAQ zur Gestaltung barrierefreier Online-Shops
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen und älteren Menschen im Umgang mit Produkten und Dienstleistungen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.
Die Anforderungen des BFSG gelten grundsätzlich für Produkte sowie Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Telekommunikationsdienste und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie etwa Online-Shops. Demzufolge müssen künftig alle Online-Shops barrierefrei sein. Bestehende Webseiten können jedoch schnell und einfach umgerüstet werden. Dafür bieten wir zusammen mit unserem Partner AccessGO eine praktische Plugin-Lösung zur barrierefreien Installation an.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum BFSG und zum Plugin haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ)
Allgemeines zur Integration des AccessGO-Plugins
Wie wird die Einbindung des Plug-Ins organisiert?
Die Integration erfolgt durch unseren Support von Beckerbillett.
Wird AccessGO ein Zugriff auf den Shop gewährt?
Nein, das JavaScript arbeitet nur an der Oberfläche mit CSS und greift auf keine Daten zu.
Kann ich das Plugin auch auf meiner Homepage nutzen?
Nein, dieses Angebot über Beckerbillett gilt nur für den Onlineshop. Für die Verwendung des Plugin auf Ihrer Homepage müssen Sie bitte direkt bei AccessGO ein Angebot anfragen.
Barrierefreiheit
Wird die Barrierefreiheitserklärung für uns erstellt oder müssen wir selbst tätig werden?
Beckerbillett hinterlegt für jeden Onlineshop „Ticketfritz“ eine Barrierefreiheitserklärung, so dass Sie für den Start rechtlich abgesichert sind. Die weitere Bearbeitung bzw. Anpassung wird durch den Shop-Betreiber selbst durchgeführt.
Mit der Integration des AccessGO-Plugins in Ihren Shop wird die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung automatisch erstellt und jährlich aktualisiert.
Ist es möglich, die Erklärung redaktionell zu bearbeiten?
Ja, die Erklärung kann bearbeitet werden.
Technische Fragen
Gibt es im HTML-Code des Shops etwas in Bezug auf Barrierefreiheit zu beachten?
Der HTML-Code wurde von uns durchgesehen und verbessert. Weitere Anpassungen können noch folgen.
Die Änderungen betreffen die Überschriftenstruktur, Bilder und Icons, die von Beckerbillett gestellt werden, Formulare und Verlinkungen.
Wie kann das AccessGO-Plugin angepasst werden?
Die Farbe und die Position des Plugins (rechts/links, oben/unten) können angepasst werden. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Support auf.
Organisatorisches & Support
Was kann der Shop-Betreiber vorbereiten bzw. anpassen?
Der Shop-Betreiber kann in drei Bereichen tätig werden:
1. Die Bilder, die von ihm hochgeladen werden, sollten einen Alt-Text erhalten. Falls dies nicht sofort geschieht, wird ein Text vom System verwendet.
2. Die Schrift im Allgemeinen und vor allem die Beschriftung der Buttons sollen einen guten Kontrast besitzen.
3. Achten Sie darauf, Ihre Texte in einer verständlichen Sprache zu formulieren. Der Aufbau der Texte sollte nicht zu kompliziert sein. Verwenden Sie Bindewörter wie „deshalb“, „danach“ usw.
Bildbeschreibung
Wie sieht ein barrierefreier Alt-Text aus?
Ein Alternativtext (kurz: Alt-Text) ist eine kurze Beschreibung von Bildern einer Website, die blinden Personen vorgelesen wird.
Wie ausführlich der Alt-Text sein sollte, hängt auch davon ab, ob Sie eher ein Symbolbild oder eher ein Originalbild verwenden, das vom Fotografen inszeniert wurde. Das erste wird kürzer und allgemeiner beschrieben werden; beim zweiten lohnt sich eine Beschreibung, die ausführlicher ist.
Ein guter Alt-Text sollte kurz, präzise und informativ sein, damit er den Bildinhalt klar beschreibt – ohne unnötige Details oder Werbesprache. Er hilft nicht nur Sehbehinderten, das Bild zu erfassen, sondern verbessert auch die Suchmaschinenoptimierung und die allgemeine Nutzerfreundlichkeit.
Ein guter Alt-Text sollte also:
1. präzise sein (Produktart, Farbe, Material, besondere Merkmale),
2. neutral formuliert sein (keine Werbesprache oder unnötige Adjektive) und
3. das Bild in wenigen Worten, aber vollständig beschreiben.
Alternative Anbieter
Kann das Plugin eines anderen Anbieters im Shop eingebunden werden?
Ja, dies ist möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an unser Sales-Team: sales(at)beckerbillett.de.