Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.beckerbillett.de veröffentlichte Website der Beckerbillett GmbH mit Sitz in Hamburg. Als juristische Person des privaten Rechts im Sinne von § 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus § 1 HmbBITVO in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1–4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes, die auf der Grundlage von § 11 HmbBGG erlassen wurde. Die Einhaltung dieser Anforderungen wurde zuletzt durch eine interne Überprüfung (Selbstbewertung) im April 2025 evaluiert.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Überprüfung ist unsere Website nur teilweise barrierefrei und somit nur teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar, da noch bekannte Barrieren bestehen. Die folgenden Inhalte und Funktionen der Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Einige Videoinhalte (z. B. Webinar-Aufzeichnungen) verfügen noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen, sodass sie für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen nicht vollständig zugänglich sind. - PDF-Dokumente:
Ältere PDF-Dateien (z. B. Broschüren oder Formulare im Download-Bereich) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei gestaltet (etwa fehlende semantische Tags oder nicht optimiert für Screenreader). - Unzureichende Kontraste:
In einigen Bereichen der Website ist das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend. Dies kann die Lesbarkeit der Inhalte für Nutzer*innen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren. - Eingeschränkte Bedienung von Formularen und Navigation:
Einige Bedienelemente und Web-Formulare sind noch nicht uneingeschränkt per Tastatur oder Screenreader nutzbar. So gibt es z. B. Optimierungsbedarf bei der Beschriftung von Formularfeldern und der Ausgabe von Fehlermeldungen für Screenreader. Wir arbeiten daran, die Benutzerführung und ARIA-Auszeichnungen dieser Elemente zu verbessern. - Fehlende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache:
Derzeit bietet die Website keine Informationen in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache an. Entsprechende Erläuterungen sind gemäß § 4 BITV bereitzustellen und werden künftig ergänzt (siehe Geplante Maßnahmen unten).
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer am 15. April 2025 durchgeführten internen Barrierefreiheitsbewertung der Website erstellt. Diese Erklärung wurde am 5. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 5. Juni 2025 überprüft.
Feedbackmöglichkeit
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website laufend zu verbessern. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Website auffallen oder Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Ihr Feedback und alle weiteren Mitteilungen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info(at)beckerbillett.de. Bitte beschreiben Sie die festgestellte Barriere und die betreffende Webseite möglichst konkret, damit wir Ihr Anliegen zügig prüfen können.
Schlichtungsverfahren
Geplante Maßnahmen
Die Beckerbillett GmbH verfolgt einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung, um bestehende Barrieren abzubauen und die Website schrittweise vollständig barrierefrei zu gestalten. In jedem Quartal der Jahre 2025 und 2026 werden gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt:
Zeitraum / Geplante Verbesserungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit:
2. Quartal 2025 / Alt-Texte für Bilder:
Überprüfung aller Bilder auf der Website und Nachtrag fehlender Alternativtexte für Grafiken und Bedienelemente. Schulung der Redaktionsteams im Umgang mit Alternativtexten, um neue Inhalte barrierefrei einzustellen.
3. Quartal 2025 / Kontrast und Design:
Systematische Überarbeitung des Farbdesigns und der Stylesheets zur Verbesserung von Text-Hintergrund-Kontrasten. Überprüfung der Schriftgrößen und Zoom-Funktionen, sodass Inhalte bei Vergrößerung gut lesbar und bedienbar bleiben.
4. Quartal 2025 / Formulare und Navigation:
Überarbeitung der Web-Formulare und interaktiven Funktionen. Insbesondere Ergänzung fehlender Beschriftungen (Labels) bei Formularfeldern, Verbesserung der Anzeige von Fehlermeldungen und Sicherstellung der vollständigen Tastatur-Bedienbarkeit der Navigation und aller Bedienelemente.
1. Quartal 2026 / PDF-Dokumente:
Durchsicht aller auf der Website angebotenen PDF-Dateien. Wichtige Dokumente werden in barrierefreie PDF-Versionen konvertiert oder alternativ als barrierefreie HTML-Inhalte bereitgestellt. Neue Dokumente werden nach Möglichkeit von vornherein barrierefrei veröffentlicht.
2. Quartal 2026 / Externe Evaluation:
Beauftragung einer unabhängigen Stelle oder Nutzung von Test-Werkzeugen für einen Accessibility-Test der überarbeiteten Website. Auswertung der Testergebnisse und Identifikation eventuell noch bestehender Barrieren.
3. Quartal 2026 / Externe Evaluation:
Beauftragung einer unabhängigen Stelle oder Nutzung von Test-Werkzeugen für einen Accessibility-Test der überarbeiteten Website. Auswertung der Testergebnisse und Identifikation eventuell noch bestehender Barrieren.
4. Quartal 2026 / Veröffentlichung & Abschlussprüfung:
Veröffentlichung der Informationsangebote in Leichter Sprache und Bereitstellung des Gebärdensprach-Videos auf der Website. Anschließend finale Überprüfung der Website auf Konformität mit den geltenden Anforderungen (WCAG 2.1 / BITV) und Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung, sofern erforderlich.
Durch diese geplanten Maßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 soll der Grad der Barrierefreiheit der Website fortlaufend erhöht werden. Unser Ziel ist es, sämtliche bekannten Barrieren schrittweise zu beseitigen und allen Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Die Beckerbillett GmbH wird die Umsetzung der oben genannten Schritte überwachen und in dieser Erklärung jährlich über Fortschritte berichten.