Kassen­sicher­ungs­ver­ord­nung 2020

Machen Sie ihr System fit für die
Kassen­sicher­ungs­ver­ord­nung 2020

Informationen über das Kassengesetz und die Lösung von Beckerbillett.

Überblick.

Ab dem 1.1.2020 gelten neue Vorschriften für „elektronische Aufzeichnungssysteme, die Kassenfunktion haben". Die mit diesen Systemen erzeugten Daten müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gesichert werden. Es besteht eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen. Die Kassensysteme und TSEs müssen beim Finanzamt angemeldet und bei einer Außerbetriebnahme ebenso wieder abgemeldet werden.

Erledigt?

Schalten Sie die dauerhafte Belegausgabe an ihren Kassen ein. Die Anleitung finden Sie unter Downloads auf unserer Homepage.

Haben Sie unter TSEorder@beckerbillett.de die Nachrüstung ihres Systems bestellt?

Bei einer Bestellung über diese Mailadresse bekommen Sie eine Bestellbestätigung mit der ein weiterer Betrieb bis zum 30.09.2020 toleriert wird. Mehr ...

Die Bestellbestätigung ist kein Blanko Auftrag an Beckerbillett, sondern Sie erhalten auf Grund Ihrer Bestellung ein detailliertes auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Nachrüstung, welches Sie beauftragen können.

Wie geht es weiter?

Beckerbillett bietet als Lösung die TSE mit einer BB-Fiskalbox an. Diese Box wird am Standort in das Netzwerk eingebunden und alle Kassen und Verwaltungsarbeitsplätze greifen auf diese Box zu.

Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht für jeden Arbeitsplatz eine eigene Lösung benötigen, sondern mit nur einer Fiskalbox Arbeiten. Die BB-Fiskalbox funktioniert bei allen Beckerbillett Installationen, von der „Stand-Alone-Kasse“ bis zum System mit virtuellen Servern. Mehr ...

Die BB-Fiskalbox erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ist Fernwartbar um schnell und sicher auf geänderte Vorgaben angepasst zu werden und muss nicht wie die TSE nach 3 oder 5 Jahren getauscht werden.

Die von Beckerbillett eingesetzte zertifizierte TSE ist laut Hersteller Swissbit 5 Jahre nutzbar, nach diesem Zeitraum ist eine neue TSE erforderlich.

Computersysteme welche Windows Versionen nutzen, die nicht mehr von Microsoft weiterentwickelt und unterstützt werden, werden wenn möglich auf Windows 10 aufgerüstet oder es muss bei zu alten und leistungsschwachen Systemen ein Austausch der Kassenhardware erfolgen. Das Update auf das von Beckerbillett erworbene System bei Versionen grösser als 2.22.346 ist natürlich in dem Lieferumfang der Fiskalbox enthalten:

Versionen mit einer niedrigeren Version benötigen im Vorwege noch eine GoBD Erweiterung und ein Windows Bugfix.