Kassensicherungsverordnung 2020
Was ist zu tun?
Der Gesetzgeber hat mit der Kassensicherungsverordnung ab dem 1. Januar 2020 neue Vorschriften (§146a AO) erlassen, die für jede Institution und jede Organisation, die „elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion“ einsetzt, signifikante Änderungen mit sich bringen. Alle diese Systeme müssen künftig mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Wir sagen hier, worauf Sie achten sollten.
Eine TSE ist ein gesichertes Speichermodul für elektronische Kassensysteme, das dem Gesetzgeber über eine standardisierte Schnittstelle erlaubt, zu jeder Zeit die korrekte Nutzung und die vollständige Erfassung aller Verkäufe zu überprüfen.
Deshalb müssen vorhandene elektronische Kassensysteme nachträglich mit einer TSE ausgestattet werden, soweit eine solche Nachrüstung bauartbedingt möglich ist. Ist die Nachrüstung nicht möglich, können die Kassensysteme unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 2022 weiter genutzt werden.
Verstöße gegen die TSE-Pflicht sind Ordnungswidrigkeiten, für die, unabhängig von den steuerlichen Konsequenzen fehlerhafter Kassenführung, Bußgelder verhängt werden können. Für Betreiber von Kassensystemen, deren TSE-Nachrüstung noch nicht erfolgt ist, haben die Finanzbehörden eine sogenannte Nichtbeanstandungsfrist eingeräumt. Wer begründen kann, warum die Nachrüstung noch nicht erfolgt ist, erhält eine Nachfrist zur Inbetriebnahme bis zum 30.09.2020. Als Begründung reicht eine formlose Bestellung für eine entsprechende TSE an den Kassenlieferanten und eine Bestätigung des Lieferanten, dass ein solches System für diese Kasse derzeit noch nicht lieferbar ist.
Wie hilft Beckerbillett weiter?
Bereits im August des vergangenen Jahres haben wir alle Kunden auf die kommende TSE-Ausrüstungspflicht hingewiesen. Zu der Zeit war jedoch noch keine vom BSI zertifizierte TSE am Markt verfügbar. Inzwischen können wir für Kassensysteme von Beckerbillett die praktische BB-Fiskalbox anbieten. Darüber haben wir im Januar alle Kunden informiert. Die BB-Fiskalbox ist volle 5 Jahre nutzbar, also zwei Jahre länger als viele andere Sicherheitseinrichtungen dieser Art. Eine längere Nutzung als 5 Jahre ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen; nach 5 Jahren muss die TSE also turnusgemäß erneuert werden. Die Nutzung der BB-Fiskalbox erfordert ein Betriebssystem > Windows 10. Falls Sie in Sachen TSE noch nichts unternommen haben, ist es geraten, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen gern!