FAQ

FAQ zur temporären Änderung der Umsatzsteuersätze auf TOP II und TOP3   Mehr ...Weniger ...


FAQ zur temporären Änderung der Umsatzsteuersätze auf TOP II und TOP3

Hinweis:

Bitte wenden Sie sich bei Themen wie der Anpassung der FiBu-Konten, der Weitergabe oder Nichtweitergabe der Steuersenkung an Endkunden oder der steuerlichen Behandlung von Nachbuchungen, Stornierungen und Reklamationen an Ihre Steuerberatung. Auch die Möglichkeit, die Preisreduzierung über Rabatte (technisch über Rabatt-Tasten) an Ihre Kunden/Besucher weiterzugeben, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung besprechen.

Falls diese Möglichkeit seitens der Bundesregierung beschlossen wird, werden wir eine Anleitung kurzfristig zur Verfügung stellen und hier veröffentlichen.

 

Muss ich die Artikelpreise an die neuen Umsatzsteuersätze anpassen und wie geht das?

Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet die Artikelpreise anzupassen. Dies ist eine Empfehlung der Bundesregierung. TOP II und TOP3 arbeiten mit Bruttopreisen. Dies hat einen guten Grund, denn es muss Ihnen bzw. der dafür zuständigen Leitung Ihrer Organisation überlassen bleiben, ob sich eine Senkung oder Anhebung der Umsatzsteuer auf den Endpreis (Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer) auswirken soll oder nicht.

Beispiel: 

Ein Artikel kostet netto € 10,- plus 19% MwSt. = Brutto € 11,90. Die Umsatzsteuer wird gesenkt auf 16%. Vom Zeitpunkt der Senkung an könnten Sie nun dieses Produkt für brutto € 11,60 verkaufen. Oder Sie entscheiden, die Umsatzsteuereinsparung nicht oder nur zu einem Teil weiter zu geben.

Wenn Sie nun, wie in unseren Anleitungen beschrieben, die Steuersätze ändern, ändert sich der Steuersatz, nicht aber der Bruttopreis (Endpreis) der Artikel.

Hier ist eine manuelle Eingabe pro Artikel erforderlich, so wie Sie es bisher gemacht haben, z. B. wenn Sie neue Artikel eingestellt haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Artikelpreise keinesfalls vor dem Stichtag ändern! Beachten Sie hierzu unsere Anleitungen.

 

Was ist zu beachten, wenn ich mit TOP II oder TOP3 einen Onlineshop betreibe?

Wir empfehlen Ihnen dringend sich an folgenden Ablauf zu orientieren:

Gehen Sie am Stichtag nach erfolgter Änderung der Steuersätze (in TOP II oder TOP3) wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich als Administrator auf der Startseite des Onlineshops an.
  2. Klicken Sie auf den Button "Verwaltung Onlineshop".
  3. Klicken Sie in der "Verwaltung Onlineshop" im Admin-Bereich auf das mit einem Schraubenschlüssel-Symbol gekennzeichnete Werkzeug für "Einstellungen".
  4. Zur Synchronisation mit den bereits in TOP – mittels unserer Anleitung – neu eingestellten Umsatzsteuersätzen nun bitte im Fenster  "Einstellungen" den roten Button "SOAP - Daten aktualisieren” anklicken (Siehe Abbildung). Fertig!


 

Muss ich im Reseller-Modul etwas bezüglich der Umsatzsteuersenkung beachten?

Nein, es muss nichts beachtet werden. Mit der Umsatzsteuersenkung nach Anleitung ändern sich automatisch auch die Steuersätze im Reseller-Modul (ab Stichtag).

In Bezug auf Veranstaltungen, die bereits mit dem zum Buchungszeitpunkt gültigen Steuersatz gebucht und eventuell auch abgerechnet wurden, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

 

Verändern sich in Bezug auf die neuen Umsatzsteuersätze die Statistiken?

Nein, die Funktionen unter Statistik arbeiten unverändert korrekt weiter. Die alten Auswertungen werden nicht verändert, weil die Kassen zu jedem Bon die Steuer zum Verkaufszeitpunkt speichern. Das gilt ebenso für die Verkäufe unter den neuen Umsatzsteuersätzen.


Weniger